17.03.2017

Die Stadt Essen hat eine neue Allgemeinverfügung zur Umsetzung der Geflügelpestverordnung und der Viehverkehrsverordnung erlassen. Diese verbietet mit sofortiger Wirkung die Durchführung von Märkten, Ausstellungen sowie ähnlicher Veranstaltungen für Geflügel und sonstige Vögel aller Art.

Das Risiko, den Influenza-Virus H5N8 in einen Hausgeflügelbestände einzuschleppen, wird derzeit als hoch eingestuft. Die jüngste Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts empfiehlt ausdrücklich, Märkte, Ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art zu unterbinden. In NRW wurden bereits mehrere H5N8-Infektionen nachgewiesen. Geflügelbestände mussten schon gekeult werden.

Bei Geflügelmärkten und -ausstellungen ist das Risiko der Verbreitung des H5N8-Virus in andere Vogelbestände besonders hoch, wenn ein Veranstaltungsteilnehmer das Virus in eine Veranstaltung einträgt. Eine Ansteckungsgefahr bei Tauben wird jedoch nicht gesehen.

Die Stadt erachtet es daher derzeit als erforderlich, angesichts der gravierenden Folgen einer Infektion für betroffene Bestände und Regionen, die Veranstaltungen genannter Art zu untersagen.

Die Allgemeinverfügung tritt aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses an der Tierseuchenbekämpfung am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung durch Aushang bei den Bezirksverwaltungsstellen in Kraft.

Die Allgemeinverfügung 32-2-1-62-64/130 vom 16.01.2017 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

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